Energieausweis: Beim Immobilienverkauf unverzichtbar
Wer in Deutschland eine Immobilie verkaufen möchte, muss einen Energieausweis vorlegen. Doch wie erhält man so ein Dokument? Grundsätzlich obliegt die Erstellung eines solchen Ausweises speziell ausgebildetem Personal, zu dem etwa Architekten, Bausachverständige oder qualifizierte Handwerksbetriebe zählen. Wenn Sie uns von GEORGI Immobilien mit dem Verkauf einer Immobilie beauftragen, kümmern wir uns um die Anfertigung eines solchen Energieausweises.
Wir erstellen den Energieausweis für Sie
Handelt es sich bei dem Verkaufsobjekt um eine Eigentumswohnung, liegt ein Energieausweis meist schon vor. Dies sollte der Fall sein, wenn das Objektmanagement einer Hausverwaltung zugeteilt ist. Anders sieht es jedoch bei Häusern aus. Da der Energieausweis nur bei Neuvermietungen und Verkäufen verpflichtend ist, sind viele Haushalte in München noch ohne Nachweis. Das ist aber keinesfalls ungewöhnlich, da ein Großteil der Eigenheime bereits seit Jahrzehnten ohne Besitzerwechsel bewohnt wird.
Darum ist ein Energieausweis so wichtig
Viele Eigentümer fragen sich, welche Aufschlüsse ein Energieausweis liefert. Vereinfacht ausgedrückt geht es dabei um
- die Außenfassade,
- das Dach eines Gebäudes und
- die Heiztechnik.
Bauthermografische Messungen zeigen Bereiche auf, in denen Energie oder Wärme verloren geht. Dies können nicht gedämmte Fassaden, Dachbereiche und Fensteröffnungen sein. Gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) lässt sich mit Abgleich der Wohnfläche der Energiebedarf genau berechnen. Wärmeverluste werden der Heizleistung aufgeschlagen. Nach der abschließenden Berechnung lässt sich das Gebäude in eine Energieklasse einordnen, die mit denen von Elektrogeräten vergleichbar ist. Eigentümer, Interessenten und auch der Staat erhalten eine aussagekräftige Kenntnis darüber, an welchen Stellen nachgebessert werden muss, um künftig Energie einzusparen.
Bei falschen oder fehlenden Angaben drohen hohe Strafen
Die Wichtigkeit der Vorlage eines Energieausweises macht der Gesetzgeber in einem Erlass deutlich. Wer beim Verkauf keinen Energieausweis vorlegt oder falsche Angaben macht, wird mit hohen Geldstrafen belangt. Damit ein solches Szenario nicht eintritt, stehen wir unseren Kunden fachkundig zur Seite und organisieren einen rechtssicheren Vermittlungsvorgang, zu dem auch ein gültiger Energieausweis gehört.